Probezeit und Aufbauseminar: Alles, was Fahranfänger über die Risiken und Konsequenzen wissen müssen

Einführung: Die Probezeit – Start ins Fahrerleben mit Regeln und Konsequenzen

Herzlichen Glückwunsch – Sie haben die Fahrprüfung bestanden und erhalten Ihre Fahrerlaubnis! Aber Vorsicht: Für Fahranfänger gilt eine Probezeit von zwei Jahren, und diese besondere Phase ist mit strengeren Regeln und Folgen verbunden. Was bedeutet das konkret? Welche Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und wann müssen Sie ein Aufbauseminar absolvieren? Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles Wichtige zur Probezeit im Straßenverkehr und zeigt, warum anwaltliche Unterstützung für Fahranfänger sinnvoll sein kann.


Fahrverbot Probezeit Aufbauseminar

Was ist die Probezeit und wie lange dauert sie?

Jeder, der erstmals eine Fahrerlaubnis für Pkw, Motorräder, Lkw oder Busse erwirbt, erhält den Führerschein auf Probe. Die Probezeit beträgt zwei Jahre und beginnt am Tag der Ausstellung des Führerscheins. Eine Besonderheit gilt für Klassen wie AM, L und T (zum Beispiel Kleinkrafträder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge) – hier gibt es keine Probezeit. Für alle anderen gilt: In den ersten zwei Jahren müssen Verkehrsregeln besonders strikt eingehalten werden, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.


Verlängerung der Probezeit: Was passiert bei Verstößen?

Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn ein schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begangen werden. Das bedeutet, die Probezeit kann sich insgesamt auf vier Jahre ausdehnen. Dies passiert etwa bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 20 km/h
  • Verstößen gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands
  • Fahren ohne Begleitperson bei „Begleitetem Fahren ab 17“

Wichtig: Der Verstoß muss innerhalb der Probezeit begangen werden, nicht unbedingt rechtskräftig werden. Daher lohnt es sich nicht, durch Verzögerungstaktiken die Rechtskraft hinauszuzögern.


Das Aufbauseminar: Pflichtmaßnahme bei schwerwiegenden Verstößen

Wer gegen die Probezeitregeln verstößt, muss verpflichtend an einem Aufbauseminar teilnehmen. Diese Maßnahme dient dazu, das Verkehrsverständnis zu schärfen und Gefahren zu sensibilisieren. Wichtig: Eine Teilnahme am Seminar verringert keine Punkte im Fahreignungsregister. Ein Versäumnis führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis – auch wenn das Seminar nach Fristablauf nachgeholt wird.

Was ist ein A- und B-Verstoß?

  • A-Verstoß: Schwerwiegende Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 21 km/h), Handynutzung am Steuer oder Rotlichtverstöße. Bereits ein einziger A-Verstoß reicht aus, um das Aufbauseminar zu verpflichten und die Probezeit zu verlängern.
  • B-Verstoß: Weniger schwerwiegende Verstöße wie abgefahrene Reifen oder fehlende Kindersicherung. Zwei B-Verstöße gelten zusammen wie ein A-Verstoß und führen zur Anordnung eines Aufbauseminars.

Welche Konsequenzen drohen bei weiteren Verstößen?

Das Gesetz sieht ein dreistufiges Sanktionssystem vor, das bei erneuten Verstößen während der Probezeit greift:

  1. Stufe 1: Teilnahme am Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
  2. Stufe 2: Schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung bei wiederholtem Verstoß.
  3. Stufe 3: Entzug der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen.

Verpassen der Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar: Was jetzt?

Wenn das Aufbauseminar nicht rechtzeitig absolviert wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Erst nach Vorlage der Bescheinigung über die Seminarteilnahme kann sie neu erteilt werden. Dies bedeutet für Fahranfänger eine hohe zusätzliche Hürde, insbesondere wenn bereits ein weiterer schwerwiegender Verstoß droht – hier kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich werden.


Rechtliche Beratung und kostenlose Ersteinschätzung

Gerade in der Probezeit können Verkehrsverstöße schwerwiegende Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, kann sicherstellen, dass alle Aspekte korrekt dargelegt und eventuelle Härten vermieden werden. Unsere spezialisierten Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch, per E-Mail oder persönlich zur Verfügung.


Fazit: Wer die Regeln der Probezeit ernst nimmt, kann sich sicher durch die ersten Jahre im Straßenverkehr bewegen. Sollte dennoch ein Verstoß passieren, lohnt sich eine sorgfältige juristische Prüfung des Falles, um unnötige Härten zu vermeiden.


Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Situation professionell einschätzen zu lassen und bleiben Sie mit Sicherheit auf der Straße – ohne Führerscheinverlust!